Stellungnahme für Fachkommission Steuern, Finanzen, Haushalte

Datum des Artikels 05.03.2024

Rentenkonzept der Bundesregierung am heutigen Tag vorgestellt

Zu dem heute von der Bundesregierung vorgestellten Rentenkonzept ist anzumerken:

  1. Der Bund will einen Kapitalstock aufbauen, aus dessen Erträgen neben den Versicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt die Kasse der gesetzlichen Rentenversicherung gespeist werden soll. Die Mittel, die diesem Kapitalstock zufließen sollen, werden aber vom Bund kreditfinanziert. Das ist wirtschaftlich und rechtlich nicht unproblematisch. Derzeit ist die Spreizung zwischen Kreditzinsen und  Aktienrenditen noch rentabel. Das muss aber nicht immer sein. Deshalb ist dieses Vorgehen deutlich spekulativ.  Es ist auch rechtlich fragwürdig. Es gibt z.B. in NRW ein Verfassungsgerichturteil, dass die Finanzierung von Rücklagen aus kreditfinanzierten Mitteln als Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Wirtschaftlichkeit einstuft.
  2. Der Aufbau eines Kapitalstocks kommt zu spät und kann keine substantielle Entlastung leisten, die schon in den kommenden 10 Jahren dringend nötig ist.
  3. Der Kapitalstock sollte zumindest im Grundgesetz verankert werden, um allen  Begehrlichkeiten künftiger Bundesregierungen, den Kapitalstock zu plündern,  eine Sicherung vorzulagern.
  4. Die Kreditfinanzierung belastet zusätzlich die heute aktive erwerbstätige Generation. Auf die kommen nun höhere Rentenbeiträge und höhere Staatsschulden zu.
  5. Eine kapitalgedeckte Zukunftsvorsorge sollte besser bei den Versicherten und künftigen Rentnern angesiedelt sein. Diese sollten in die Lage versetzt werden, in größerem Umfang als heute kapitalgedeckte Eigenvorsorge aufzubauen. Das muss über eine reformierte Riesterrente deutlich hinausgehen. Dafür müssen steuerrechtliche Rahmenbedingen und für kleinere Einkommen Staatshilfen gestaltet werden.
  6. Die eingeplanten höheren Rentenbeiträge werden Unternehmen und Privathaushalte beachtlich belasten. Das Konzept des Bundes verschwendet offenbar keinen Gedanken auf die gesamtwirtschaftlichen Folgen, die u.U. die Höhe der Beitragseinnahmen beeinträchtigen kann.
  7. Unter Umständen. erträglich wären Beitragssteigerungen nur dann, wenn die Produktivität der deutschen Wirtschaft entsprechend steigen würde. Das tut sie aber seit Jahren nicht mehr. Zusätzliche Kostenbelastungen sind deshalb Gift für Unternehmen und Haushalte und für das Wirtschaftswachstum.
  8. Die Bundesregierung weigert sich, das Thema Lebensarbeitszeitverlängerung anzupacken. Ohne dies wird es aber nicht gehen. Ebenso wenig wie andere Wege, die Zahl der Beschäftigten wenigstens zum heutigen Stand zu halten und besser noch zu steigern.
  9. Das Konzept der Bundesregierung enthält keine belastbaren Aussagen über die Entwicklung des Zuschusses zur Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt, der bereits jetzt rund 30% der Gesamtausgaben des Bundes erreicht hat. Die jüngst  u.a. vom Verband der Familienunternehmen vorgelegte Studie dokumentiert, welche dramatische Entwicklung hier einzutreten droht. Allein diese Entwicklung hat das Zeug, die Handlungsfähigkeit des Bundes bei wesentlichen Staatsaufgaben, von der Verteidigung bis zur Infrastruktur substantiell zu schädigen.

Fazit: Auch zur Erhaltung ausreichend disponibler Staatsfinanzen und erträglicher Belastung durch Steuern und Abgaben braucht es einen viel größeren Wurf bei der künftigen Gestaltung der Altersversorgung. Auch das neue Grundsatzprogramm der CDU wagt sich nicht aus der Deckung.