Diskussion um Stickoxyd-Grenzwerte. Schluss mit Dieselfahrverboten!

Datum des Artikels 24.01.2019

Die Aufhebung der Dieselfahrverbote in vielen deutschen Städten hat heute der Landesvorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU Rheinland-Pfalz (MIT), Gereon Haumann erneut gefordert. Nach dem gestern veröffentlichten Memorandum von über hundert Fachärzten und Wissenschaftlern zu den geltenden Stickoxyd-Obergrenzen bekräftigte Haumann seine Forderung, die er bereits in der vergangenen Woche veröffentlicht hatte. Die MIT hatte bis dahin schon zahlreiche kritische Einzelstellungnahmen von Fachärzten gesammelt. In Rheinland-Pfalz ist die Landeshauptstadt Mainz nach einem Verwaltungsgerichtsurteil zu einem Dieselfahrverbot verpflichtet worden. Der in der EU gesetzliche Grenzwert für die Stickoxyd-Emissionen, so Haumann, ist offenkundig medizinisch nicht begründbar.

Gereon Haumann: „Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten ohne zweifelsfreie wissenschaftliche Grundlage nicht Grenzwerte gesetzlich festlegen, die so enorme wirtschaftliche Auswirkungen haben und de facto in das Eigentumsrecht der Bürger eingreifen. Handwerker, Transporteure und Dienstleister brauchen ihre Diesel-Transporter. Millionen Berufspendler sind auf ihre Autos angewiesen. Hier wird ohne tragfähige Begründung der Vertrauensschutz für Investitionen eingerissen. Das muss korrigiert werden.“

Die MIT fordert deshalb EU und Bundesregierung auf, den Emissionsgrenzwert für Stickoxyde sorgfältig wissenschaftlich zu überprüfen und zu ändern. Gereon Haumann: „In den USA mit ihren nach wie vor besonders strengen Umweltbestimmungen gelten 100 Mikrogramm pro Kubikmeter. Das reicht völlig aus. Damit wäre das Thema in Deutschland sofort vom Tisch.“

Die Messungen der Emissionen, so Haumann weiter, müssen auch wirklichkeitsnah erfolgen, nämlich dort, wo Menschen die Luft in den Straßen wirklich einatmen. Alle Messstationen in Deutschland, fordert die MIT, müssen darauf hin überprüft werden. Haumann zitiert den Vorsitzenden des Verbandes der deutschen Pneumologen, Dr. Andreas Hellman: „Die Belastung nimmt mit Abstand zur Quelle relativ schnell ab. Da hilft schon eine Entfernung von 20 Metern.“ (Stuttgarter Zeitung vom 31.3.2017)

Auf Antrag der MIT Rheinland-Pfalz, gestellt schon vor zwei Wochen, wird sich der Bundesvorstand der MIT auf seiner Sitzung am 4. Februar in Berlin mit dem Thema befassen.

Wie grotesk maßlos der geltende Grenzwert für Stickoxyde ist, zeigt, so Haumann, der Vergleich mit ganz normalen Alltagssituationen, in denen dieser Grenzwert keine Rolle spielt. Prof. Köhler nennt dafür in einem Interview mit der Allgemeinen Zeitung Mainz plastische Beispiele:

Der Gasherd in der Familienküche sorgt für bis zu 4000 Mikrogramm Stickoxyd/m3. Ein Adventskranz mit vier brennenden Kerzen auf dem Wohnzimmertisch rund 200 Mikrogramm. Auch Gottesdienste in Kirchen mit vielen brennenden Kerzen dürften bei 40 Mikrogramm als Grenzwert nicht mehr stattfinden. Ganz zu schweigen vom Rauchen. Mit einer Zigarettenpackung inhaliert ein Raucher zehn- bis zwanzigtausend Mikrogramm Stickoxyd.

Scharf kritisiert Haumann die „Deutsche Umwelthilfe“, die mit Serien von Klagen Dieselfahrverbote erzwingen will: „Dieser Abmahnverein mit heuchlerischer Moralfassade macht ein Geschäftsmodell aus Panikmache und den Ängsten der Menschen. Der Rechtsstaat muss dem Treiben dieses fragwürdigen Vereins die Rechtsgrundlage entziehen, indem er vernünftig begründbare Grenzwerte für Emissionen festsetzt.“