DSGVO überfordert den Mittelstand! Unternehmer befürchten Abmahnwelle

Datum des Artikels 11.07.2018

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) im Kreis Mayen-Koblenz sorgt sich um die immer mehr überhandnehmende Bürokratie im Arbeitsalltag. Beim letzten MIT-Unternehmertreffen in der Malerwerkstätte Bomm GmbH in Weitersburg wurde im Rahmen der intensiven Betriebsbesichtigung deutlich, daß es mittelständischen Unternehmern immer schwieriger gemacht wird, sich auf die eigentliche handwerkliche Arbeit zu konzentrieren. „Überborgende Dokumentations- und Berichtspflichten nehmen bei uns deutlich mehr Zeit in Anspruch, ohne daß der Kunde damit eine bessere Qualität der Arbeitsleistung verbindet.“, berichtet Geschäftsführer Uli Bomm. „Unsere langjährige Erfahrung und die stetige Fortbildung unserer Mitarbeiter schaffen eine hohe Zufriedenheit beim Kunden. Allerdings werden wir kleinen Unternehmen mit den überhöhten Anweisungen zum Daten-schutz überfordert!“.

Über die betrieblichen Folgen referierte der IT-Fachmann Gerold Schmidt (icotec communication) anhand von anschaulichen Beispielen aus der seit Ende Mai geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der GoBD. GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff", die seit Ende 2014 allgemein zu beachten sind.

„Die MIT setzt sich für einen Datenschutz ein, der praxistauglich und mittelstandsfreundlich ist. Der Gesetzgeber überfordert speziell kleine Mittelständler, indem er mit der Novellierung des Datenschutzrechts eine Umkehr der Beweislast und damit weitere Dokumentationspflichten zum Nachteil der Gewerbetreibenden und Arbeitgeber eingeführt hat.“ kommentiert Rechtsanwalt Jörg Meurer, MIT-Kreisvorsitzender, die seit dem 25. Mai 2018 geltende Rechtslage. Seiner Meinung nach muß das Gesetz schleunigst nachgebessert werden und zu Erleichterungen für kleine Betriebe, Freiberufler, Vereine und sonstige Organisationen mit hauptsächlich ehrenamtlich Engagierten führen. Sanktionen sollen bei weniger schwerwiegenden Verstößen erst im Wiederholungsfall verhängt werden. „Allerdings besteht nach der bisherigen Rechtsprechung für denjenigen, der gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt, zusätzlich ein erhebliches Risiko von Wettbewerbern abgemahnt zu werden. Dies kann zu einer wahren Abmahnwelle führen – eine Tatsache, die uns Mittelständlern gar nicht schmeckt und der die Politik schleunigst einen Riegel vorschieben muß!“ so Meurer weiter.

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