Keine Wettbewerbsverzerrung durch Kommunen gegenüber privaten Anbietern

Datum des Artikels 24.09.2015

MIT-Chef Linnemann begrüßt Umsatzsteuer-Kompromiss

Berlin, 24.09.2015: Carsten Linnemann, der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), sieht in der am heutigen Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung bei interkommunaler Zusammenarbeit deutliche Fortschritte im Sinne der mittelständischen Wirtschaft: „Die Regelung bietet eine Chance, dass mittelständische Unternehmen nicht länger steuerrechtlich gegenüber öffentlich-rechtlichen Anbietern benachteiligt werden. Wo Unternehmen mit Kommunen im Wettbewerb um nicht hoheitliche Aufgaben stehen, müssen beide gleichermaßen mit Umsatzsteuer belegt sein.“
 
Neuregelung für Umsatzsteuerpflicht
In dem neuen Paragrafen 2b des Umsatzsteuergesetzes wird definiert, unter welchen Bedingungen interkommunale Zusammenarbeit nicht im Wettbewerb mit privaten Anbietern steht und somit nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn eine Kommune oder ein kommunaler Zweckverband in den Wettbewerb um privatwirtschaftliche Aufträge eintritt, soll dies künftig nicht mehr umsatzsteuerrechtlich privilegiert werden. „Damit sind auch die berechtigten Bedenken der Privatwirtschaft in der Neuregelung zum größten Teil berücksichtigt worden“, kommentiert der MIT-Chef.
 
Privatwirtschaftliche Dienstleister können aufatmen
Bei Bauunternehmen, im Gartenbau, bei der Entsorgungswirtschaft und bei IT-Dienstleistern gab es erhebliche Sorgen, dass sie im Wettbewerb mit Kommunen auch künftig benachteiligt seien, weil die kommunalen Anbieter im Gegensatz zu ihnen umsatzsteuerbefreit waren. Die Neuregelung, um die mit Kommunalvertretern und SPD heftig gerungen wurde, verhindert diese Wettbewerbsverzerrung. „Trotzdem“, so Linnemann, „werden wir genau beobachten, wie die Regelung in der Praxis gelebt wird, und wir werden überprüfen, ob nicht doch durch die Hintertür private Anbieter aus dem Markt gedrängt werden.“ Der MIT-Chef stellt klar: „Sollte mit der jetzt getroffenen Formulierung weiter Missbrauch möglich sein, müssen wir nachsteuern."