MIT lehnt Entwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen ab

Datum des Artikels 24.11.2015

Berlin, 24.11.2015: Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) lehnt die Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums zu Zeitarbeit und Werkverträgen ab. MIT-Chef Carsten Linnemann kritisiert: „Die Vorschläge gehen völlig an den Anforderungen der Wirtschaft vorbei, sie würden Unternehmen und Arbeitnehmern schaden.“ Die Änderungen gingen weit über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus, so Linnemann, und führten schon in diesem frühen Stadium zu massiver Verunsicherung.

Neben zahlreichen inhaltlichen Kritikpunkten kritisiert die MIT schon den Grundansatz: Denn der Entwurf beschränke bei der Zeitarbeit die Tarifautonomie und behindere durch die Regelungen zu Werk- und Dienstverträgen Gründung und Selbstständigkeit massiv. MIT-Chef Linnemann fordert das Arbeitsministerium deshalb auf, den Entwurf einzukassieren und einen komplett neuen Ansatz vorzubereiten.

Die vom Arbeitsministerium vorgeschlagene Kriterienliste, die ins BGB aufgenommen werden soll, um abhängig Beschäftigte von sogenannten Scheinselbstständigen abzugrenzen, sei niemals in der Koalition angestrebt gewesen, so Linnemann. Außerdem seien die Kriterien ungeeignet, um zu definieren, was zulässige Werk- und Dienstverträge seien. Linnemann: „Gerade in Zeiten der Digitalisierung, in denen Arbeitsteilung von deutlich zunehmender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland sein wird, können wir uns nicht leisten, unabhängige Beratung, externe Experten oder gar Gründung in ihren Grundfesten zu erschüttern.“

Auch bei den Vorschlägen zur Zeitarbeit befürchtet die MIT Schaden für Unternehmen und Arbeitnehmer. Es sei überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum bei der Entleihdauer lediglich Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen mit Tarifverträgen der Entleihbranche zugelassen würden. Dies würde tariffreie Unternehmen, die aber einen Tarifvertrag zur Zeitarbeit für sich gelten lassen, ausschließen. Linnemann: „Wir haben im Zuge vergangener Neuregelungen lange für das Verständnis gekämpft, dass auch die negative Koalitionsfreiheit Teil der Tarifautonomie ist. Diesen Grundsatz sollten wir gerade jetzt nicht aufgeben, denn Zwei Drittel der Wertschöpfung in Deutschland wird von Betrieben erwirtschaftet, die Zeitarbeit einsetzen.“ All jenen einen bestimmten Tarifzwang durch die Hintertür aufzubürden ginge weit über die koalitionsinternen Absprachen hinaus.

Auch die Vorgaben zum „Equal Pay“ gehen nach Auffassung der MIT über den Koalitionsvertrag weit hinaus: Es würden eben nicht nur gleiche Tariflöhne verlangt, sondern auch Sachzuwendungen und andere Vergünstigungen der Stammbelegschaft. Diese seien gar nicht auf das Zeitarbeitsverhältnis übertragbar. MIT-Chef Linnemann: „Der Entwurf fordert fast komplette Gleichbehandlung und nicht nur gleiche Bezahlung. Das ist gegen unsere Vereinbarung und gegen die wirtschaftliche Realität.“

 

Die MIT fordert:

  • einen komplett neuen Ansatz mindestens im Bereich der Werkvertragsregelungen,
  • eine untergesetzliche Lösung für die Abgrenzung von Werkverträgen
  • eine tarifliche und betriebliche Öffnungsklausel bei der Höchstüberlassung in der Zeitarbeit
  • Beschränkung auf „Equal Pay“

 

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