Die MIT begrüßt das Eckpunktepapier der Bundesregierung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende

Datum des Artikels 07.07.2015

MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann: „ Unsere Forderung nach mehr Wettbewerb und mehr Verantwortung der Erneuerbaren Energien wurde in der Grundsatzentscheidung vom 1. Juli 2015 festgeschrieben. Die Strafsteuer auf die Braunkohle ist vom Tisch. Damit konnten Strukturbrüche vermieden und tausende Arbeitsplätze gesichert werden.“

Die Überführung der systemrelevanten Kraftwerke in eine Kapazitätsreserve ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings muss auch hier im kommenden Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens auf die Einhaltung von Markt und Wettbewerb geachtet werden. Die Finanzierung von stillgelegten Kraftwerksblöcken durch eine Umlage wäre ein Rückfall in die Planwirtschaft. Dieter Bischoff, stellvertretender Bundesvorsitzender der MIT und Leiter der Kommission Energie und Umwelt: „Wir müssen Wege finden, wie wir auch in diesen Teil mehr Marktwirtschaft hinein bekommen.“

Ausdrücklich lobt die MIT, dass die Bundesregierung nunmehr endgültig die steuerliche Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich umsetzen will. Bischoff: „Wenn wir auch nur annähernd unsere Klimaschutzziele erreichen wollen, ist Energiesparen angesagt. Wir müssen die Sanierungsquote der Hauseigentümer verdoppeln!“ Am besten würde sich dazu die Wiedereinführung der Vorschrift eignen, wonach man zehn Prozent der energetischen Sanierungskosten über 10 Jahre von der Steuer absetzen konnte. Das war bis 1991 geltendes Recht.