Euro-Zone: Insolvenzverfahren für Staaten etablieren

Datum des Artikels 08.03.2015

Die MIT fordert die konsequente Fortsetzung des Reformkurses in Griechenland als Voraussetzung für Kredite. Zudem spricht sich die MIT für eine Insolvenzordnung für Staaten aus.

Resolution des MIT-Bundesvorstands: 

Die Idee Europas funktioniert nur, wenn sich alle an Abmachungen und Verträge halten. Deshalb dürfen wir auch an Griechenland keine weiteren Zugeständnisse machen. Hilfe und Gegenleistung sind immer die Leitplanken der Rettungspolitik gewesen, diese drohen nun endgültig zu erodieren. Die grundlegende Bedingung der Kredite ist, dass Griechenland konkrete Reformen durchführt. Von diesen Vereinbarungen, die Griechenland eingegangen ist, dürfen wir keinen Millimeter abweichen. Die Vereinbarungen sind klar und verbindlich. 

Es zeigt sich immer mehr: Der Rettungsschirm hat keine Antwort auf Programmländer, die ihre Auflagen nicht erfüllen können oder wollen. Der ESM benötigt deshalb eine entscheidende Ergänzung, um dauerhaft zu funktionieren: eine Insolvenzordnung für Staaten. 
Mitgliedsstaaten müssen aus der Eurozone austreten können, ohne die Europäische Union zu verlassen. Wir benötigen eine Haushaltssicherung, an deren Ende auch der Austritt aus der Währungsunion stehen kann. Für Staaten, die ohne wirksame Reformen bleiben, soll eine Rückstufung in vorherige Phasen der Währungsunion möglich werden und geordnete, maßgeschneiderte Umschuldungsoptionen vorgesehen werden. 

Die MIT lehnt alle Vorschläge, die auf eine Vergemeinschaftung von Schulden innerhalb der Eurozone abzielen (Eurobonds, Schuldentilgungsfonds etc.) entschieden ab, weil dies die Transferunion durch die Hintertür ist.