Mindestlohn: Arbeitgeber sind rechtstreu

Datum des Artikels 27.07.2015

MIT-Chef Linnemann: Schluss mit Generalverdacht und Bürokratie

Die Mittelstands- und  Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt die Ergebnisse der Mindestlohn-Kontrollen. MIT-Chef Carsten Linnemann: „Es gab nur bei einem halben Prozent der untersuchten Unternehmen Beanstandungen. Das zeigt, dass fast alle Arbeitgeber gesetzestreu sind.“ Der MIT-Chef sieht das als Beleg dafür, dass die Auflagen des Mindestlohngesetzes und der Mindestlohnverordnung deutlich übertrieben sind: „Es gibt nur ganz wenige schwarze Schafe, aber trotzdem werden alle Unternehmen unter Generalverdacht gestellt und mit unsinniger Bürokratie belastet.“ Linnemann fordert ein Umdenken in der Politik: „Wir müssen weg von dem Misstrauen gegenüber Unternehmern. Die meisten Arbeitnehmer erleben anständige Arbeitgeber.“ Wenn es Missbrauch gebe, müsse man das in Einzelfällen verfolgen und auch bestrafen. Aber man dürfe nicht von vorneherein davon ausgehen, dass sich die Mehrheit nicht an die Vorschriften halte.

Beim Mindestlohn fordert die MIT, dass die Haftung der Auftraggeber für die Lohnzahlungen aller Subunternehmer beschränkt wird. Nur wenn dem Auftraggeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, soll er auch haften müssen. Laut MIT sollen auch die Aufzeichnungspflichten bei Mini-Jobs gestrichen werden, wenn Arbeitszeiten und Stundenlohn schriftlich fixiert sind. Und auch bei der Behandlung der Ehrenämtler in Vereinen fordert die MIT eine gesetzliche Klarstellung. Nur so könne gewährleistet werden, dass für Amateurfußballer und ehrenamtliche Platzwarte nicht auf einmal Mindestlohn gezahlt werden müsse.