MIT begrüßt Vorschlag für Pensionsrückstellungen

Datum des Artikels 27.01.2016

„Wichtiger erster Schritt zur Entlastung des Mittelstands“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt die Neuregelung für die Bewertung von Pensionsrückstellungen in Unternehmensbilanzen. Für MIT-Chef Carsten Linnemann ist das ein „wichtiger erster Schritt zur Entlastung des Mittelstands“. Das Bundeskabinett hat heute einen Änderungsvorschlag im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgelegt. Danach soll der Zinssatz, mit dem Pensionsrückstellungen künftig abgezinst werden, aufgrund des Durchschnitts der letzten zehn Jahre und nicht mehr nur der letzten sieben Jahre berechnet werden.

„Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase ist es gut, dass die Unternehmen jetzt ein wenig Luft bekommen“, begrüßt Linnemann das Vorhaben. Damit sei eine langjährige Forderung des Wirtschaftsflügels der Union zumindest teilweise umgesetzt. Allerdings peile man weiterhin einen längeren Berechnungszeitraum an. MIT-Mitglied Heribert Hirte, zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für das Handelsbilanzrecht im Rechtsausschuss, ergänzt: „Ob der jetzt gewählte Zeitraum von zehn statt sieben Jahren tatsächlich ausreicht, um Unternehmen von künstlich hochgerechneten Verbindlichkeiten zu entlasten, wird im weiteren Gesetzgebungs-verfahren noch zu diskutieren sein. Eine Ausweitung auf 15 Jahre hätten wir für optimal gehalten."

Kritisch bewertet die MIT die vorgesehene Regelung zur Ausschüttungssperre. Hirte: „Das bedeutet viel Bürokratie für die Unternehmen, weil damit zwei Rückstellungsbeträge nach altem und neuem Recht mit unterschiedlichen Zinssätzen berechnet werden müssen.“ Wenn eine Ausschüttungssperre politisch gewollt sei, solle sie sich lediglich auf den Betrag aus der erstmaligen Umstellung beziehen. Dieser Betrag sei dann über die Jahre sukzessive aufzulösen, so Hirte.

 

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